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RSV Prophylaxe bei Säuglingen

RSV Prophylaxe bei Säuglingen


Seit Juni 2024 empfiehlt die STIKO für alle Neugeborenen und Säuglinge (< 6 Monate) eine Prophylaxe zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen durch RSV. Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, sollen diese einmalig ab Oktober erhalten.

Seit dem 14. September 2024 können alle Säuglinge – unabhängig von ihrem Risiko für einen schweren Infektionsverlauf – in ihrer ersten RSV-Saison eine einmalige RSV-Prophylaxe mit dem Antikörper Nirsevimab (Beyfortus®) erhalten. Grundlage hierfür ist die vom Bundesgesundheitsministerium beschlossene RSV-Prophylaxeverordnung (Rechtsverordnung nach § 20i Absatz 3 SGB V), die auf der STIKO-Empfehlung vom 26. Juli 2024 basiert.

Neugeborene, die zwischen April und September geboren werden, sollten Nirsevimab möglichst vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison (idealerweise von September bis November) erhalten. Neugeborene, die von Oktober bis März geboren werden, sollen Nirsevimab möglichst zeitnah nach der Geburt z.B. direkt bei der U2 erhalten.

Derzeit ist der Impfstoff nur begrenzt lieferbar, dies soll sich jedoch ab etwa Mitte Oktober ändern.