Maskenpflicht in Arztpraxen
Wir möchten hiermit auf die fortbestehende gesetzliche Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske in Arztpraxen aufmerksam machen. Bei konstant hohem Aufkommen von Atemwegsinfekten schützen Sie nicht nur andere, womöglich gefährdete Patienten und unser Personal sondern auch sich selbst. Auch das Praxispersonal trägt weiterhin eine FFP2-Maske. Bitte tragen Sie eine FFP2-Maske, wenn Sie zu uns in die Praxis kommen.