Maskenpflicht in Arztpraxen
Wir möchten hiermit auf die fortbestehende gesetzliche Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske in Arztpraxen aufmerksam machen. Bei konstant hohem Aufkommen von Atemwegsinfekten schützen Sie nicht nur andere, womöglich gefährdete Patienten und unser Personal sondern auch sich selbst. Auch das Praxispersonal